Erste Schritte. Schritte zu uns.
Am Anfang jeder logopädischen Therapie steht der Weg zum behandelnden Arzt/zur behandelnden Ärztin. Je nach Problem und Störungsbild kann dies der Hausarzt sein, der Kinderarzt, der HNO-Arzt oder der Neurologe.
Der Arzt/die Ärztin stellt eine "Heilmittelverordnung" für die Logopädin aus. Damit können Sie einen Termin in der Logopädischen Praxis Eva Klemm vereinbaren.
Die Kosten
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Für gesetzlich Versicherte:
Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse. Kinder bis 18 Jahre sind von jeder Zuzahlung befreit.
Ab 18 Jahren fällt eine Rezeptgebühr an (10,- Euro pro Heilmittelverordnung) plus 10 Prozent Selbstbeteiligung an den Kosten der Behandlung. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. -
Für privat Versicherte:
Bei privater Behandlung muss die Höhe der Vergütung individuell geregelt werden, da es keine gesetzliche Gebührenordnung für logopädische Leistungen gibt.
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel aber den Hauptanteil der Kosten.
